BVfK-Eilmeldung VW-Skandal 25.11.2015

 

VW stellt technische Maßnahmen für die betroffenen EA 189-Dieselmotoren vor:

 

>  Minimale Hardwaremaßnahmen bei den 1.6 TDI Motoren

>  2.0 TDI Motoren benötigen nur ein Software-Update

>  Ziel: Kein Mehrverbrauch und keine Einbußen bei den Fahrleistungen

 Zusammenfassung:

• Beim 1,6-Liter EA 189-Motor wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sogenannter Strömungstransformator befestigt

 

• Die 2,0-Liter-Aggregate bekommen ein Software-Update. Die reine Arbeitszeit für diese Maßnahme wird rund eine halbe Stunde betragen.

 

• Ziel bei der Entwicklung der technischen Maßnahmen bleibt, die jeweils gültigen Emissionsziele zu erreichen, ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen.

 

• Ziel bei der Entwicklung der technischen Maßnahmen bleibt, die jeweils gültigen Emissionsziele zu erreichen, ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen.

 

• Diese technischen Maßnahmen sind vom KBA akzeptiert.

 

• Darüber hinaus wird Volkswagen mit jedem Kunden Kontakt aufnehmen und sich darum bemühen, die individuellen Kundenbedürfnisse im Rahmen der Umsetzung der technischen Maßnahmen zu berücksichtigen, um etwaige Nachteile für die Kunden, wie z.B. mögliche Mobilitätseinschränkungen, zu vermeiden. So sichert die Marke Volkswagen in diesem Zusammenhang zu, dass allen Kunden eine angemessene Ersatzmobilität kostenfrei angeboten wird.

 

• Die Volkswagen AG verzichtet darüber hinaus ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche/ Garantieansprüche wegen der in Fahrzeugen mit Motorentyp EA 189 eingebauten Software, sofern diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind.

 

Der BVfK geht davon aus, dass damit alle VW-Kunden gemeint sind, also auch solche, die ihre neuen oder gebrauchten Fahrzeuge von freien Händlern erworben haben. Eine entsprechende Bestätigung wird der BVfK von VW anfordern.

Die BVfK-Rechtsabteilung rät dringend vor einer generellen Ablehnung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung ab. Jeder Einzelfall ist gesondert zu prüfen. Fordern Sie das Informations- und Maßnahmenpaket des BVfK zum VW-Skandal an. Die BVfK-Juristen übernehmen auch gerne die Betreuung der konkreten Einzelfälle.

Kontakt: rechtsabteilung@bvfk.de

Hier die vollständige Pressemeldung von VW:

https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2015/11/VW-PM-Maßnahmen-25-11-2015.pdf

Film: Technische Maßnahmen für betroffene EA 189-Dieselmotoren

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